Mittwoch, 24. April 2013

Sonderfonds der VG BILD-KUNST zur Förderung von Verlagspublikationen

In Deutschland ansässige Verlage mit eigenem kontinuierlichem Verlagsprogramm können pro Jahr bis zu drei Anträge für Druckkostenzuschüsse für Bücher zum Werk zeitgenössischer bildender Künstler einreichen. Die Regelförderung beträgt bis zu 75% der Herstellungskosten bei einer maximalen Auflage von 2000 Exemplaren. Wiederauflagen sind ausgeschlossen. Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags beim Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 30. Juni. Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle in Bonn vorliegen. Anträge per Email sind nicht zulässig. Jeder Verlag kann bis zu drei Anträge pro Jahr stellen.

Weitere Informationen: http://www.kunstfonds.de/foerderprogramm-verlage.html

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