Donnerstag, 18. April 2013

EU-Kommission: Anwendung von EU-Recht in Ungarn

Vor dem Europäischen Parlament hat Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding die Entschlossenheit der Europäischen Kommission bekräftigt, die Anwendung von EU-Recht in Ungarn sicherzustellen.
Derzeit analysiert die Kommission die vierte Verfassungsänderung, die unter anderem Kompetenzbeschneidungen für die ungarischen Gerichte, eine ad-hoc Steuer zum Ausgleich von ungarischen Strafzahlungen bei Verstößen gegen EU-Recht und eine Beschränkung politischer Werbung umfasst. Bereits im letzten Jahr hatte die Europäische Kommission zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. In einem ersten Verfahren hatte der Europäische Gerichtshof die Zwangspensionierung ungarischer Richter für nicht vereinbar mit EU-Recht und daher ungültig erklärt. Ein zweites Verfahren zur Unabhängigkeit der ungarischen Datenschutzbehörden läuft noch.

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