Donnerstag, 11. April 2013

Baden-Württemberg: Innovationsgutschein für Kreativunternehmen

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft wird Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem neuen Innovationsgutschein fördern. Der neu angebotene Innovationsgutschein C (Kreativgutschein) mit einem Förderbetrag von bis zu 5.000 Euro soll Kleinstunternehmen und Freiberuflern der Branche den Markteintritt erleichtern und innovative Produkte oder Dienstleistungen befördern. Gefördert werden beispielsweise Investitionen in die Erstvermarktung von neuen, kreativen Produkten oder auch zum Schutz von geistigem Eigentum.
Förderfähig sind beispielsweise Ausgaben für Messeauftritte, Teilnahmegebühren für Kultur- und Kreativwettbewerbe, Honorare und Gebühren für den Schutz von Marken und Geschmacksmustern oder die Erstellung von Werbematerial, Katalogen oder Bedienungsanleitungen. Der Innovationsgutschein C hat eine Förderhöhe von bis zu 5.000 Euro und deckt maximal 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
Ab sofort können Kleinstunternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft aus Baden-Württemberg mit bis zu neun Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme einen Innovationsgutschein beantragen. Das sind Unternehmen aus den Bereichen Software und Games, Architektur, Design, Buch, Kunst, darstellende Künste, Film, Musik, Presse, Rundfunk oder Werbung. Die Anträge bewertet ein Kreativausschuss beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft.

Mehr Information: http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=297400&template=wm_pressemeldung&nav_id=63446

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