Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen. Die Künstlersozialabgabe ist der Beitrag der Unternehmen zur sozialen Absicherung selbständiger Künstler und Publizisten. Mit dem Entwurf wird die regelmäßige Überprüfung und Beratung der Arbeitgeber im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe sichergestellt. Dadurch wird ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes vermieden und Abgabegerechtigkeit hergestellt.
Die Künstlersozialkasse und die Rentenversicherung arbeiten bei der Arbeitgeberprüfung eng zusammen. Die Künstlersozialkasse erhält ein eigenes Prüfrecht, um branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen selbst durchzuführen. Gleichzeitig wird sie die Prüferinnen und Prüfer der Rentenversicherung mit ihrer besonderen Expertise im Bereich der Kulturwirtschaft unterstützen. Dadurch werden Effizienzgewinne bei den Prüfungen erreicht. Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung zur Umsetzung des neuen Prüfmodells beträgt 13,6 Mio. Euro jährlich. Durch die zusätzlichen Prüfungen werden Mehreinnahmen von rund 32 Mio. Euro jährlich erwartet.
Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem auch die Anwendung des Künstlersozialversicherungsgesetzes erleichtert. Bisher hat der unbestimmte Rechtsbegriff der „nicht nur gelegentlichen“ Auftragserteilung vor allem kleinen Betrieben - die nicht zu den typischen Kulturverwertern zählen, aber kleine Werbeaufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergeben - zum Teil Schwierigkeiten bereitet. Deshalb wird der Begriff durch eine sogenannte Bagatellgrenze von 450 Euro im Kalenderjahr konkretisiert. Die Betriebe erhalten so mehr Rechtsklarheit und -sicherheit. Gleichzeitig sind die Einnahmeausfälle für die Künstlersozialkasse gering.
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