Nach anderthalbjähriger Diskussion mit den Kulturschaffenden und der kommunalen Ebene ist die neue Kulturförderrichtlinie in Kraft getreten. „Die Förderung wird jetzt transparenter, klarer und verlässlicher. Damit ist allen Beteiligten geholfen. Ich bin sicher, dass Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende durch weniger bürokratischen Aufwand und erhöhte Planungssicherheit mehr Zeit für Kunst und Kultur haben“, zeigt sich Kultusminister Mathias Brodkorb erfreut.
Die Kulturförderung erfolgt zukünftig über ein Drei-Säulen-Modell. Säule 1, die kulturelle Grundversorgung, erfasst Musikschulen, Kinder- und Jugendkunstschulen, Bibliotheken, Projekte der Literaturhäuser, Film- und medienpädagogische Projekte und Projekte soziokultureller Einrichtungen.
Daneben werden in den Säulen 2 und 3 Projekte von überregionaler oder landesweiter Bedeutung und sonstige herausragende Projekte gezielt gefördert.
„Erstmals können Projekte der Grundversorgung und überregionale Projekte für zwei Jahre gefördert werden. Dies war eine Forderung der Kulturschaffenden. Ich bin froh, dass wir uns hierauf verständigen konnten“, erklärt Brodkorb.
Bisher mussten die Anträge jedes Jahr neu gestellt und bearbeitet werden.
Hinzu kommt in vielen Fällen ein vereinfachter Verwendungsnachweis. Dies wird zukünftig bei einer Landesförderung von bis zu 20.000 Euro ermöglicht. "Der vereinfachte Verwendungsnachweis entlastet vor allem ehrenamtlich geführte Kulturprojekte von Bürokratie.
Die Kulturförderung erfolgt zukünftig über ein Drei-Säulen-Modell. Säule 1, die kulturelle Grundversorgung, erfasst Musikschulen, Kinder- und Jugendkunstschulen, Bibliotheken, Projekte der Literaturhäuser, Film- und medienpädagogische Projekte und Projekte soziokultureller Einrichtungen.
Daneben werden in den Säulen 2 und 3 Projekte von überregionaler oder landesweiter Bedeutung und sonstige herausragende Projekte gezielt gefördert.
„Erstmals können Projekte der Grundversorgung und überregionale Projekte für zwei Jahre gefördert werden. Dies war eine Forderung der Kulturschaffenden. Ich bin froh, dass wir uns hierauf verständigen konnten“, erklärt Brodkorb.
Bisher mussten die Anträge jedes Jahr neu gestellt und bearbeitet werden.
Hinzu kommt in vielen Fällen ein vereinfachter Verwendungsnachweis. Dies wird zukünftig bei einer Landesförderung von bis zu 20.000 Euro ermöglicht. "Der vereinfachte Verwendungsnachweis entlastet vor allem ehrenamtlich geführte Kulturprojekte von Bürokratie.
Weitere Informationen:
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/_Service/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/index.jsp?pid=79484
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