Dienstag, 8. Oktober 2013

GKV - Spitzenverband: Erlass und Ermäßigung von Beitragsschulden zur Krankenversicherung

Der GKV-Spitzenverband hat am 4. September 2013 „Einheitliche Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden“ beschlossen, die nun durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt wurden. Anlass ist das seit August 2013 geltende so genannte Beitragsschuldengesetz, das für einzelne Versichertengruppen den Erlass bzw. die Ermäßigung von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen vorsieht und dem GKV-Spitzenverband die nähere Ausgestaltung überträgt.
 
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