Donnerstag, 10. Oktober 2013

Fahrzeugexporte nach Russland: EU ersucht WTO um Streitbeilegung

Die EU hat heute die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf um die Einsetzung eines Streitbeilegungspanels ersucht, das über die Rechtmäßigkeit der russischen Recyclingabgabe auf eingeführte Kraftfahrzeuge befinden soll.
Nach den förmlichen Konsultationen mit Russland im Juli dieses Jahres ist dies der nächste Schritt im WTO-Streitbeilegungsverfahren. Die Abgabe, die nach Ansicht der EU Einfuhren erschwert, hat erhebliche Auswirkungen auf die Fahrzeugexporte der EU nach Russland, deren Volumen sich auf 10 Mrd. EUR jährlich beläuft. Die EU hat diese Frage wiederholt in bilateralen Gesprächen mit Russland und anschließend in förmlichen WTO-Konsultationen thematisiert. Mehr als ein Jahr nach der Einführung der Abgabe geht die Diskriminierung jedoch weiter.
Durch die Abgabe werden die Ausfuhren der EU zusätzlich belastet, und die Einfuhrzollsenkungen, die Russland bei seinem Beitritt zur WTO akzeptiert hat, werden aufgehoben. Die von Russland am 1. September 2012 – nur wenige Tage nach dem WTO-Beitritt – eingeführte Abgabe fällt für importierte Autos, Lastwagen, Busse und andere Kraftfahrzeuge an. Für Neuwagen liegt sie zwischen 420 und 2700 EUR und für Gebrauchtwagen, die älter als drei Jahre sind, zwischen 2600 und 17 200 EUR. Für einige Fahrzeugtypen, etwa im Bergbau eingesetzte Lastwagen, kann sie bis zu 147 700 EUR betragen. Russland selbst schätzt die Mehreinnahmen für die Staatskasse auf 1,3 Mrd. EUR jährlich.
Während die Abgabe auf alle Einfuhren aus der EU erhoben wird, sind in Russland hergestellte Kraftfahrzeuge ebenso wie Fahrzeuge aus Kasachstan und Belarus, die mit Russland eine Zollunion bilden, von der Abgabe befreit. Nach Auffassung der EU widerspricht die Abgabe damit den Grundregeln der WTO, wonach eingeführte Waren gegenüber inländischen nicht benachteiligt werden dürfen und für Waren unterschiedlicher Herkunft gleiche Bedingungen gelten müssen.
 

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