Dienstag, 8. Oktober 2013

Deutscher Bankenverband: Pfändungsschutz dank P-Konto

Wer als Kontoinhaber von einer Pfändung betroffen ist, sollte bei seiner Bank schnell beantragen, dass sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt wird. Dies erfolgt dann innerhalb weniger Tage. Denn nur mit einem P-Konto erhält der Bankkunde den automatischen Pfändungsschutz, der seit dem 1. Juli diesen Jahres mindestens 1.045,04 Euro im Monat beträgt - ohne dass er zum Gericht gehen muss.

Weitere Informationen: http://bankenverband.de/presse/presse-infos/pfaendungsschutz-dank-p-konto

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