Montag, 7. Juli 2014

Nordrhein-Westfalen: Stipendium für Bildende Künstlerinnen mit Kindern 2015

Mit einem speziellen Stipendium für Bildende Künstlerinnen mit Kindern unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen auch im kommenden Jahr Frauen dabei, ihr künstlerisches Schaffen und ihre familiären Verpflichtungen besser vereinbaren zu können. Die geförderten Künstlerinnen wählen ihren Arbeitsort im Förderzeitraum frei. Kulturministerin Ute Schäfer erklärte: „Die familiären Verpflichtungen von Künstlerinnen mit Kindern finden bei Stipendien meist keine Berücksichtigung, weil sie mit einer Präsenzpflicht an einem festgelegten Ort verbunden sind. Da Förderungen nach Abschluss der Akademie aber von größter Bedeutung für den weiteren künstlerischen Erfolg sind, ist die Idee dieses bundesweit einmaligen Stipendiums ohne Wohnortwechsel darauf ausgerichtet, künstlerisches Schaffen und Familienleben mit Kindern vor Ort zu vereinbaren.“
Ab dem Jahr 2015 gelten für das Stipendium veränderte Modalitäten:
  • Es werden drei Stipendiatinnen ausgewählt, die jeweils für das gesamte Jahr 2015 eine monatliche Förderung von 700 Euro erhalten.
  • In den darauf folgenden Stipendienjahren werden die Stipendien nicht mehr ausschließlich an Bildende Künstlerinnen vergeben, sondern im Wechsel auch an Künstlerinnen anderer Sparten. Für 2017 ist die Sparte Musik vorgesehen, für 2019 die Sparte Tanz.
Bewerben können sich für das kommende Jahr professionelle Bildende Künstlerinnen mit mindestens einem Kind bis zu zwölf Jahren, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 31. 07. 2014.
Das Frauenkulturbüro NRW e.V. übernimmt die Organisation der Stipendien im Auftrag des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen: http://www.mfkjks.nrw.de/presse/stipendium-fuer-bildende-kuenstlerinnen-mit-kindern-2015-nrw-vergibt-das-stipendium-vor-ort-zum-neunten-mal-15877/

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