Freitag, 11. Juli 2014

Arbeitsaufenthalt im Künstlerbahnhof Ebernburg

Bereits seit 1979 werden im Künstlerbahnhof Ebernburg in Bad Münster am Stein – Ebernburg jährlich Arbeitsaufenthalte an Künstler/innen für je 2 Monate vergeben. Neben den Ausstellungs- bzw. Arbeitsräumen im Erdgeschoss wird im Obergeschoss des Gebäudes eine möblierte Wohnung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Lebensunterhalt sowie für die An- und Abreise trägt der/die Stipendiat/in . In der zweiten Hälfte des zweimonatigen Aufenthalts ist eine Ausstellung des Stipendiaten vorgesehen. Hier trägt der Förderverein die Kosten für die Einladungen, Plakate, Postversand sowie Versicherung der ausgestellten Arbeiten während der Ausstellungszeit. In der Ausstellung sollen die hier entstandenen aber auch mitgebrachte Werke präsentiert werden. Die Ausstellung in der zweiten Hälfte des Aufenthalts ist jeweils von Donnerstag bis Sonntag in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit müssen die Künstler/innen anwesend sein. Der Förderverein garantiert außerdem jedem/r Stipendiaten/in den Ankauf eines Kunstwerks im Wert bis zu 800 €. Darin enthalten ist ein Nachlass von 20%. Für den Verkauf von Exponaten an Interessenten wird seitens des Fördervereins eine Abgabe in Höhe von 10% erhoben. Spenden sind willkommmen. Ordentliche Mitglieder des Fördervereins erhalten bei einem Ankauf ebenfalls einen Nachlass von 20%. Es wird erwartet, aber nicht verlangt, dass die Künstler/innen während des Aufenthalts im Künstlerbahnhof Ebernburg sich mit der ursprünglichen, traditionsreichen und einmaligen Landschaft / Umgebung auseinandersetzen. Bewerben sollten sich Künstler/innen, deren künstlerisches Schaffen der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist. Vorzugsweise sollen jungen Künstler/innen eine Möglichkeit gegeben werden, ungestört, unabhängig und frei arbeiten zu können. Die Bewerber/innen werden nach den eingereichten, aussagekräftigen Unterlagen von einem Kuratorium für das Stipendium ausgewählt. Bitte die Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum 30. September 2014 für das Folgejahr 2015 einreichen. Bitte frankierten Rückumschlag beifügen, sonst leider keine Rücksendung.
 
Weitere Informationen:

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