Samstag, 22. März 2014

VG BILD-KUNST Stiftung Kulturwerk: Ausschreibung Fördermittel für Organisationen von Künstlern der bildenden Kunst

Antragsberechtigt sind Organisationen von Künstlerinnen und Künstlern, sofern sie auf überwiegend ehrenamtlicher Basis arbeiten als Zusammenschluss von Urhebern und als Verein in ein Vereinsregister in Deutschland eingetragen sind.
Gefördert werden können künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Ausstellungen und andere Formen von Präsentationen künstlerischen Schaffens, Jahresprogramme, z. B. von Produzentengalerien, als überzeugende ganzheitliche Konzepte, ebenso Symposien oder Fachtagungen mit überregionalem Charakter, sofern sie thematisch ausgerichtet sind auf künstlerisch und/oder kulturpolitisch relevante Themenbereiche.
Bezuschusst werden können Herstellungskosten für Publikationen, Sachkosten, Ausstellungsvergütungen, KSK-Abgaben, Reisekosten, Aufwandsentschädigungen, Honorare, z. B. für Katalog-Redaktion, Laudatio, Erstellung des Konzeptes und andere entsprechende Aufwendungen, sofern sie für die Realisierung des Projekts notwendig sind.
Die Fördersumme kann bis zu 80% des Gesamtkosten betragen, jedoch höchstens 20.000,- Euro. Der Restbetrag muss durch Eigen- oder Drittmittel finanziert und nachgewiesen werden.
Förderanträge können gestellt werden für Projekte, die im Jahr 2014 stattfinden werden, bereits laufen oder in 2014 stattgefunden haben.
Anträge für Projekte im Bemessungszeitraum 2014 werden der Förderkommission vorgelegt, wenn sie bis zum 15. April 2014 fristgerecht und vollständig beim Kulturwerk der VG BILD-KUNST in Bonn eingegangen sind. Anträge per e-mail sind nicht zulässig.

Weitere Informationen: http://www.bildkunst.de/fileadmin/User_upload/downloads/pdf/Foerderrichtlinien_BG_I_2014.pdf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen