Donnerstag, 27. März 2014

Fürstentum Liechtenstein: Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Urheberrecht

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. März 2014 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte genehmigt. Dabei geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die einheitliche Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und Veröffentlichung von sogenannten verwaisten Werken im Internet schafft. Um eine Digitalisierung und Veröffentlichung von Werken im Internet zu kulturellen und bildungspolitischen Zwecken zu ermöglichen, schafft die Richtlinie einheitliche Rahmenbedingen: Ein Werk mit dem Status als verwaistes Werk kann nach den Bestimmungen der gegenständlichen Richtlinie ohne Zustimmung des Rechteinhabers digitalisiert und im Internet zugänglich gemacht werden. Für einen Rechtsinhaber besteht jederzeit die Möglichkeit, den Waisenstatus zu beenden.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. Mai 2014.

Weitere Informationen: http://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100753501/ikr-umsetzung-einer-eu-richtlinie-zum-urheberrecht/rss

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen