Mittwoch, 26. März 2014

Akademie Schloss Solitude: AUSSCHREIBUNG DER STIPENDIEN FÜR 2015–2017

 
Die nächste Bewerbungsrunde für Stipendien von 2015–2017 findet vom
 
1. Juli 2014 bis 31. Oktober 2014 statt.
NUR in dieser Zeit ist die Bewerbungswebseite www.bewerbung.akademie-solitude.de freigeschaltet.
 
Interessenten können sich auf der Bewerbungswebseite über die Modalitäten informieren und online bewerben.
Stipendien werden an Personen vergeben, die nicht älter als 35 Jahre sind. Sind sie älter als 35, sollte ihr Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Doktoranden sind zur Bewerbung zugelassen. Einige Stipendien werden ohne Altersbegrenzung vergeben. Im Rahmen eines Stipendiums besteht die Möglichkeit, ein Projekt zu realisieren. Alle 24 Monate werden 50 bis 70 Stipendiaten ausgesucht. Für sie stehen bis zu 45 Ateliers zur Verfügung.
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler in den Sparten Architektur (Entwerfen, Landschaftsplanung, Städtebauplanung), Bildende Kunst (inkl. Performance-Kunst), Darstellende Kunst (Bühnenbild, dramatische Texte, Dramaturgie, Musiktheater, Performance, Regie, Schauspiel, Tanz), Design (Mode-, Kostüm-, Produkt- und Möbeldesign, Visuelle Kommunikation), Literatur (Essay, Kritik, Lyrik, Prosa, Übersetzung), Musik/Klang (Interpretation, Klanginstallation, Klangperformance, Komposition) und Video/Film/Neue Medien (inkl. Videoinstallation, Fiktion und Dokumentarfilm).
Des Weiteren können sich für das Programm art, science & business Personen aus den Bereichen der Geisteswissenschaften (inkl. Sozialwissenschaften), der Exakten Wissenschaften, der Wirtschaft/Wirtschaftswissenschaften sowie im Bereich Schach für ein Anwesenheitsstipendium bewerben.
Die Entscheidung über die Vergabe und Dauer der Stipendien wird von dem zuständigen Fachjuror getroffen.
Stipendien können für drei bis zwölf Monate vergeben werden.
Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch werden vorausgesetzt.
 
Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium. Es wird vorausgesetzt, dass die Gäste mindestens zwei Drittel ihres Stipendiums auf Solitude verbringen.

Das Stipendium umfasst folgende Leistungen:

Ein möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung.
Ein Stipendium in Höhe von Euro 1.100,- pro Monat sowie einmalige Reisekosten für An- und Abreise.
Außerdem bietet die Akademie freiwillige Stipendienleistungen, deren Höhe der jeweiligen Haushaltslage angepasst wird.
Zuschuss zu doppelter Haushaltsführung (Miet- oder Atelierkostenzuschuss); Transportkostenzuschuss für Material, Werkzeuge und Instrumente nach und von Stuttgart; Projektförderung und einmaliger Materialkostenzuschuss; Beteiligung an den Krankenversicherungskosten bei ausländischen Gästen, die nicht aus EU-Ländern kommen.
Den Stipendiaten stehen hauseigene Werkstätten kostenlos unter Anleitung des Werkstattleiters zur Verfügung.
Bedingt durch die historischen Vorgaben des Gebäudes sind die Wohn- und Arbeitsstudios in Größe und Ausstattung in der Regel nur für eine Person ausgerichtet. In besonderen Fällen können seitens der Akademie für Familien zwei Studios zusammengelegt werden.
Alle eingeladenen Künstler nehmen während des Stipendiums festen Wohnsitz in Stuttgart (Meldepflicht).
Weitere Informationen: http://www.akademie-solitude.de/de/welcome/stipendium/bewerbung/

 

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