Mittwoch, 12. März 2014

EU-Kommissionsempfehlung zum Insolvenzrecht

Die Kommission hat heute (Mittwoch) Vorschläge für die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potentiell rentablen Unternehmen vorgelegt. Angesichts von EU-weit rund 200 000 Insolvenzen und 1,7 Millionen verlorenen Arbeitsplätzen jährlich will die Kommission den Unternehmen mehr Möglichkeiten bieten, ihr Geschäft umzubauen und einer Schließung zu entgehen. Nach einem Konkurs sollten Unternehmer eine zweite Chance erhalten. Mit der heute angenommenen Kommissionsempfehlung soll ein kohärenter einheitlicher Rahmen für das einzelstaatliche Insolvenzrecht ermöglicht werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert:
  • die frühzeitige, rasche und kostengünstige Umstrukturierung finanziell angeschlagener Unternehmen vor Einleitung eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu erleichtern, um eine Abwicklung zu vermeiden,
  • Schuldnern die Umstrukturierung ihres Unternehmens ohne obligatorische Eröffnung eines förmlichen Verfahrens vor Gericht zu erlauben,
  • finanziell angeschlagenen Unternehmen die Möglichkeit eines Antrags auf befristeten Gläubigerschutz von bis zu vier Monaten (maximal verlängerbar auf zwölf Monate) einzuräumen, um einen Umstrukturierungsplan anzunehmen,
  • die Annahme eines Umstrukturierungsplans zu erleichtern und dabei die Interessen sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger zu berücksichtigen, um die Chancen zur Rettung lebensfähiger Unternehmen zu verbessern,
  • die negativen Konsequenzen eines Konkurses für die künftigen Aussichten, ein neues Unternehmen zu gründen, zu verringern, u.a. durch eine Entschuldung binnen eines Zeitraums von maximal drei Jahren.
Der heutigen Empfehlung gingen eine öffentliche Konsultation über ein europäisches Insolvenzkonzept und ein Vorschlag zur Änderung der aktuellen EU-Gesetzgebung über grenzübergreifende Insolvenzen voraus, dem das Europäische Parlament vor kurzem zugestimmt hat.

Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-254_de.htm

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