Dienstag, 4. Februar 2014

EU-Kommission: Leben und arbeiten im EU-Ausland - Bürokratieabbau nötig

Bürger und Unternehmen sollen bei einem Umzug in ein anderes EU-Land nicht mehr länger für eine Beglaubigung öffentlicher Urkunden sorgen müssen.
Das Europäische Parlament hat heute (Dienstag) einem Kommissionvorschlag zum Bürokratieabbau mit einigen Änderungen zugestimmt. "EU-Bürger sollten in einem anderen EU-Land so einfach wie in ihrem Heimatland leben und arbeiten können", sagte EU-Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding.
Bürger, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, müssen zurzeit viel Zeit und Geld darauf verwenden, die Echtheit ihrer vom Herkunftsmitgliedstaat ausgestellten öffentlichen Urkunden, zum Beispiel der Geburts- oder Heiratsurkunden, nachzuweisen. Dazu dient unter anderem die sogenannte Apostille, die Behörden in anderen Staaten als Beleg für die Echtheit öffentlicher Urkunden oder der Unterschriften nationaler Beamter auf Urkunden verwenden. Betroffen sind hiervon auch Unternehmen, die innerhalb des EU-Binnenmarkts grenzüberschreitend tätig werden. Sie müssen häufig eine Reihe beglaubigter öffentlicher Urkunden vorlegen, um bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit ihre Rechtsform nachzuweisen.
Diese Anforderungen gehen auf eine Zeit zurück, in der Länder nur öffentlichen Urkunden vertrauten, die vom Außenministerium eines anderen Landes ausgestellt worden waren. Die neuen Regeln müssen noch vom zuständigen Ministerrat angenommen werden.

Weitere Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-76_en.htm
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20140203IPR34506/html/B%C3%BCrokratieabbau-Umz%C3%BCge-innerhalb-der-EU-sollen-einfacher-werden

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