Dienstag, 12. April 2016

Stiftung Mitarbeit Bonn - Starthilfeförderung

Die Förderung der Stiftung Mitarbeit versteht sich als Starthilfe für neue Initiativen und Gruppen sowie für neue Projekte kleinerer lokaler Organisationen
  • in den Bereichen Soziales, Politik, (Erwachsenen-)Bildung, Kultur, Umweltschutz, Gesundheit und Kommunales
  • mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen
  • die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen.

Wesentlich ist dabei, dass die förderfähigen Aktionen beispielhaft aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mit bestimmen und mit gestalten können. 
Die Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit richtet sich an solche Aktivitäten und Initiativen, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu € 500,- gefördert werden. Antragsfristen für Starthilfeanträge im Jahr 2016 sind:


  • 11. Mai
  • 29. August
  • 4. November

Weitere Informationen:
http://www.mitarbeit.de/foerderrichtlinien.html

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