Dienstag, 1. April 2014

Kulturstiftung des Bundes: Allgemeine Projektförderung (Offene Förderung)

Die Allgemeine Projektförderung (Offene Förderung) der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass in der Offenen Förderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Der Einsendeschluss für die 26. Jurysitzung ist der 31. Juli 2014. Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag unser Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor dem Termin der Jurysitzung liegen darf.

Weitere Informationen: http://www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/foerderung/offen/

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