Montag, 7. April 2014

EU-Kommission fordert von der Bundesnetzagentur erneut niedrigere Mobilfunktarife

Die Europäische Kommission hat die deutsche Telekom-Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Änderung oder Rücknahme ihrer Pläne aufgefordert, die zur Folge hätten, dass an den neuen deutschen Mobilfunkbetreiber sipgate Wireless Mobilfunk-Zustellungsentgelte zu zahlen wären, die um über 80 % höher sind als in den meisten anderen Mitgliedstaaten. Die heute von der Kommission abgegebene Empfehlung steht im Einklang mit einer vorangegangenen Untersuchung der deutschen Mobilfunk-Zustellungsentgelte, in deren Verlauf die Kommission das Regulierungskonzept der BNetzA im gesamten Mobilfunksektor bereits kritisiert hatte. Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekommunikationsnetzbetreiber gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen, wobei jeder Netzbetreiber im Hinblick auf den Zugang zu den Kunden in seinem eigenen Netz eine marktbeherrschende Stellung innehat. Diese Kosten schlagen sich letztlich in den Preisen nieder, die Verbraucher und Unternehmen zahlen müssen.
Die Vizepräsidentin der Kommission Neelie Kroes erklärte dazu: „Die allermeisten EU-Mitgliedstaaten wenden Zustellungsentgelte an, die den Verbrauchern und dem Wettbewerb zugutekommen. Ich will, dass sich auch Deutschland an die Telekom-Regulierungsvorgaben hält und denselben Ansatz verfolgt, wie andere Regulierer auch. Es kann nicht hingenommen werden, dass ein Regulierer weiterhin das ordnungsgemäße Funktionieren des Telekommunikationsbinnenmarktes stört."
In der Empfehlung wird die deutsche Regulierungsbehörde aufgefordert, ihre Vorschläge entweder zurückzuziehen oder zu ändern, um sie mit dem von der Kommission empfohlenen Ansatz in Einklang zu bringen. Sollte die BNetzA an ihrem Ansatz festhalten und dieser Empfehlung nicht nachkommen, wird die Kommission geeignete rechtliche Schritte einleiten.
Es ist das vierte Mal, dass die Kommission eine Empfehlung nach Artikel 7a der Telekommunikationsrichtlinie abgibt, in der sie die BNetzA auffordert, ihr Vorgehen in Bezug auf die Zustellungsgelte in Deutschland zu ändern

Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-385_de.htm

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