Dienstag, 8. April 2014

Europäische Kommission fordert strenge Regulierung für zivile Drohnen

Die Europäische Kommission hat heute einen robusten neuen Rechtsrahmen für den Betrieb ziviler Drohnen (pilotenferngesteuerter Luftfahrtsysteme) vorgeschlagen. Die neuen Normen und Vorschriften betreffen die Bereiche technische Sicherheit, Gefahrenabwehr, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, Versicherung und Haftung. Damit soll der europäischen Industrie ermöglicht werden, auf dem internationalen Markt für diese aufstrebende Technologie eine Führungsrolle zu übernehmen, während gleichzeitig alle erforderlichen Schutzvorkehrungen getroffen werden.
Zivile Drohnen werden in europäischen Ländern wie Schweden, Frankreich und dem Vereinigten Königreich mehr und mehr in verschiedenen Bereichen genutzt. Der ordnungspolitische Rahmen ist jedoch fragmentiert: Für die Betriebssicherheit gelten nationale Vorschriften, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind, und bei einer Reihe von wichtigen Fragen fehlt ein einheitlicher Ansatz.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Verkehrsfragen, erklärte dazu: „Zivile Drohnen können Straßen- und Eisenbahnbrücken auf Schäden überprüfen, im Fall von Katastrophen wie Überschwemmungen zu Beobachtungszwecken eingesetzt werden und ermöglichen eine punktgenaue Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln. Es gibt sie in allen möglichen Formen und Größen. In Zukunft könnten Drohnen sogar von Ihrem bevorzugten Online-Einzelhändler zur Auslieferung von Büchern verwendet werden. Allerdings haben viele Menschen, zu denen auch ich gehöre, bei diesen Geräten Bedenken, und zwar in puncto Betriebssicherheit, äußere Gefährdungen und Privatsphäre.“
Die für zivile Drohnen genutzte Technik ist immer ausgereifter, und ihr Potenzial für Wachstum und Beschäftigung ist beträchtlich. Schätzungen zufolge könnten in den nächsten zehn Jahren 10 % des Luftverkehrsmarkts auf sie entfallen. Das sind 15 Mrd. Euro jährlich. Vizepräsident Kallas fügte hinzu: „Wenn es je den richtigen Zeitpunkt gab zu handeln – und zwar auf europäischer Ebene zu handeln –, dann jetzt. Während nämlich pilotenferngesteuerte Luftfahrtsysteme praktisch per Definition Grenzen überschreiten, steckt die Industrie noch in den Kinderschuhen. Wir haben jetzt die Gelegenheit, ein einheitliches Regelwerk für alle Beteiligten zu schaffen – so wie wir das auch bei größeren Luftfahrzeugen haben.“
Die Kommission führt 2014 eine eingehende Untersuchung (Folgenabschätzung) durch. Darin werden die bestehenden Probleme analysiert und die zu ihrer Lösung am besten geeigneten Optionen ermittelt. Anschließend kann sie den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament einen Legislativvorschlag unterbreiten. All diese Arbeiten sind auf das vom Europäischen Rat im Dezember 2013 ausgegebene Ziel ausgerichtet, d. h. die schrittweise Integration von pilotenferngesteuerten Luftfahrtsystemen in den Luftraum ab 2016.
 

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