Donnerstag, 25. Dezember 2014

Land Mecklenburg-Vorpommern - Hinweise auf Stipendien

Ein Aufenthalt im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop, in Schloss Wiepersdorf in Brandenburg oder in der Villa Massimo in Rom? Das Land Mecklenburg-Vorpommern vergibt im kommenden Jahr wieder Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar 2015 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin eingegangen sein.
„Die Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien sind eine besondere Form der Künstlerförderung des Landes“, sagte Kulturminister Mathias Brodkorb. „Mit den Stipendien wollen wir regionale Künstlerinnen und Künstler in ihrer künstlerischen Entwicklung fördern und ihnen Raum für die Weiterentwicklung geben. Die Stipendien richten sich insbesondere an freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die sich durch ihr bisheriges Schaffen ausgewiesen haben“, erläuterte Brodkorb.
Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben. Bei einem Aufenthaltsstipendium erhalten die Künstlerinnen und Künstler beispielsweise eine monatliche Unterstützung von 1.000 Euro, bei einem Arbeitsstipendium sind es max. 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von max. 3.000 Euro je Projekt.

Weitere Informationen:
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/_Service/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/index.jsp?pid=88897

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