Am Wettbewerb für private Erfinder können alle Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg, die nach dem 30. Juni 2012 ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, teilnehmen. Über die Vergabe des Preises wird eine Jury entscheiden. Sie bewerten die Bewerbungen nach folgenden Gesichtspunkten:
- Innovationspotential der Erfindung
- Nutzen für die Allgemeinheit
- Initiative bei der Umsetzung
Für den Wettbewerb 2015 müssen die Bewerbungen bis zum 28. Februar 2015 beim Regierungspräsidium Stuttgart, Informationszentrum Patente, Kennwort: Erfinderpreis, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart, eingereicht werden.
Weitere Informationen:
http://www.erfinderpreis-bw.de/der-artur-fischer-erfinderpreis.html
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