Donnerstag, 11. September 2014

Schwarzer Tag für die Demokratie in der EU


EU-Kommission verweigert Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP & CETA

Die EU-Kommission lehnt die Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative Stoppt TTIP gegen die internationalen Handels- und Investitionsverträge TTIP  (USA) und CETA (Kanada) ab und begründet diese Entscheidung mit fadenscheinigen formalen Gründen. Diese Entscheidung sperrt also auch weiterhin die Einflußnahme des EU-Bürgers und der demokratischen Kräfte in der EU auf die politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhandlungen der Verhandlungsdelegationen aus. Auch der Kommission sollte klar sein, daß diese Entscheidung ein klares Votum gegen die Demokratie in der EU darstellt. Traurig anzumerken ist, dass eine Etablierung und Akzeptanz eines privaten Rechtssystems für Wirtschaftsunternehmen für Investitionen in die EU überhaupt als ernsthaftes Gesprächsthema erwogen wird. Dieses private Rechtssystem ist für Beziehungen von Wirtschaftsunternehmen und Regierungen von Dritte-Welt-Ländern mit schwachen öffentlichen Rechtssystemen im Rahmen von Investitionen entwickelt  worden. Ist die EU jetzt also eine Dritte Welt Region mit schwach ausgeprägtem öffentlichen Rechtssystemen? Oder möchten die Wirtschaftsunternehmen, die als globale Player auftreten, noch weitergehende Ausnahmeregelungen als bislang? Reicht die bevorzugte Entlastung in puncto Steuern auf Gewinne durch Tolerierung von Steueroasen, Umdrehung von Beweislasten vor Gerichten und ähnliches immer noch nicht? Darüber hinaus ist die Weiterentwicklung der demokratischen Strukturen für die europäischen Gesellschaften von Dringlichkeit, sodaß solche Verhandlungen nach Gutsherrenart ohne klare parlamentarische Kontrolle nicht mehr möglich sind. Der Weg einer Klage für die Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative Stoppt TTIP vor dem Europäischen Gerichtshof ist wohl unumgänglich, da die EU-Kommission ganz offensichtlich bislang nicht in der Demokratie angekommen ist.
 
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen