Freitag, 12. September 2014

Ausschreibung Bundeskriminalamt Wien – Kunst gegen Gewalt an Frauen

Darüber hinaus sind österreichische Künstlerinnen, Künstler und Kollektive eingeladen, auf das Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ in Form von Malerei, Grafik, Intervention und Fotografie aufmerksam zu machen. Honoriert werden Werke von bis zu drei Einreichenden.
Honorar: 6.000 Euro insgesamt für maximal drei Künstlerinnen und Künstler.
Die Verwendung des Motivs ist für eine Informationskampagne (Flyer, Infokarten u. a.) geplant, die Freigabe der Druckrechte ist also Voraussetzung für eine Einreichung.
Vergabemodus: Die Vergabe der Preise erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Es erfolgt keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlags.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10. Oktober 2014 einzureichen.

Weitere Informationen:
http://www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/start.aspx

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