Seit 1958 stiftet das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in regelmäßigen Abständen den niedersächsischen Staatspreis sowie zwei Förderpreise für das gestaltende Handwerk in Niedersachsen. Mit dem Staatspreis werden herausragende Leistungen gestaltender Handwerker gewürdigt. Der Preis in Höhe von 5.000 Euro wird nur an selbständig Tätige verliehen. Mit den beiden Förderpreisen in Höhe von je 2.500 Euro sollen herausragend kreativ gestaltende Handwerker angespornt und gefördert werden.
Für beide Preiskategorien können sich gestaltende Handwerkerinnen und Handwerker, Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, Gestalterinnen und Gestalter im Handwerk sowie Designerinnen und Designer bewerben, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem gestaltenden Handwerk oder einen vergleichbaren Fachhochschulabschluss verfügen und professionell tätig sind. Bewerberinnen und Bewerber für den Förderpreis dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 35 Jahre alt sein.
In der Wettbewerbsrunde 2015/2016 wird darüber hinaus erneut zusätzlich ein mit 3.000 Euro dotierter Unternehmenspreis "Erfolgsfaktor Design“ vergeben. Ausgezeichnet werden soll ein Handwerksbetrieb, der das Thema "Design“ in allen Unternehmensbereichen (Produkt/Dienstleistung/Marketing/Kommunikation/ Unternehmenskultur) beispielgebend umgesetzt hat. Der Betrieb muss in Niedersachsen ansässig und in die Handwerksrolle eingetragen sein. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2015. Die Vergabe der Preise wird Ende Januar 2016 erfolgen.
Weitere Informationen: http://www.hwk-hannover.de/staatspreis2016
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