Der Kunstpreis der Galerie Schloss Parz thematisiert im Jahr 2015 den
Großbegriff "Garten" und begibt sich auch die Suche nach möglichst
interessanten, spannenden, herausfordernden, konzeptuell und formal
überzeugenden Kunstinszenierungen zu diesem Thema von jungen Künstlern. Alle
Techniken, Inszenierungsformen, etc. sind erlaubt - genau überlegt (und selbst
realisiert) werden muss nur eine (mögliche) Präsentation in den Galerieräumen im
Schloss.
Der Begriff des Gartens steht aktuell für eine besondere
Herausforderung: Guerilla gardening als widerstandsorientierte Haltung einer
städtischen Bevölkerung verbindet sich mit biologisch orientierten Strategien
der Selbstversorgung eines Haushaltes. Der Garten steht daher sowohl für eine
sich selbst verwirklichende Idylle wie auch für harte, konsequente Naturarbeit.
Der Garten als Kultur in intensivster Nähe zur Natur, als Ort des Rückzugs
ebenso wie der offensiven Gestaltungspflege, als individuell geformtes Ambiente
wie auch als kollektive Erfahrung. Alle Formen der Behübschung des eigenen
Lebensumfeldes sind hier zudem natürlich genauso ein Thema wie Strukturen der
(Selbst)Repräsentation - der Garten positioniert sich immer an einer
Schnittstelle zwischen "außen" und "innen.
Bewerbungskriterien und -verfahren:
Die KünstlerInnen müssen Studierende an einer Kunsthochschule in
Österreich sein. Die Zusendung einer Kopie des Studentenausweises ist
Voraussetzung. Pro Künstlerin werden zwei bis drei Arbeiten gezeigt, die zum
Thema angefertigt wurden und aus dem Jahr 2014 stammen. Die Arbeiten werden
während der Ausstellungsdauer zum Verkauf angeboten und müssen daher noch am
Markt verfügbar sein.
Aus den eingereichten Bewerbungen werden 15
Künstlerinnen und Künstlern ausgewählt, die ihre Werke in der Galerie zeigen dürfen. Eine Jury,
bestehend aus MuseumsdirektorInnen, etablierten KünstlerInnen und
KunstexpertInnen ermittelt aus den Originalen einen ersten Preis
(€3.000). Zur Ausstellung erscheint ein Katalog, der alle
teilnehmenden Arbeiten dokumentiert.
AUSSTELLUNG 14.6.2015 – 2.8.2015
Weitere Informationen:
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