Träger soziokultureller Projekte können sich beim Fonds Soziokultur zweimal jährlich um Fördermittel bewerben. Die Ausschreibung für das zweite Halbjahr 2015 ist an kein spezielles Thema und auch an keine Kunst- und Kultursparte gebunden. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel des Fonds durch die Kulturstiftung des Bundes stehen für Projektförderungen im zweiten Halbjahr 2015 zirka 440.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen in der Soziokultur erprobt werden. Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen. Damit regt der Fonds Soziokultur einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Es können auch Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern. Die Förderung des Fonds ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase des Projektes begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung einbeziehen.Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen qualitativen Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das kulturelle Leben in der Öffentlichkeit darzustellen. Kulturelle Initiativen, Zentren und Vereine sind aufgerufen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen und Anträge für das zweite Halbjahr 2015 zu stellen. Einsendeschluss ist der 2. Mai 2015.
Es gilt das Datum des Poststempels.
Das Kuratorium des Fonds entscheidet Ende Juni 2015 abschließend über die eingegangenen Anträge. Die Projekte dürfen nicht vor diesem Termin beginnen!
Es gilt das Datum des Poststempels.
Das Kuratorium des Fonds entscheidet Ende Juni 2015 abschließend über die eingegangenen Anträge. Die Projekte dürfen nicht vor diesem Termin beginnen!
Weitere Informationen:
http://www.fonds-soziokultur.de/html/sozioset.html
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