Die Frist für die Meldung von Ansprüchen aus Filmwerken endet immer mit Ablauf des dritten Jahres nach der Ausstrahlung eines Filmwerks. Meldungen von Ausstrahlungsdaten aus dem Jahr 2011 können noch bis Ende 2014 postalisch und online eingereicht werden.
Weitere Informationen:
http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/termine-und-fristen/termine-auswertung-film.html
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