Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt auch im Jahr 2015 wieder acht Stipendien an Tänzerinnen und Tänzer sowie Choreografinnen und Choreografen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes im Gesamtumfang von 20.000 Euro.
Bewerben können sich in Berlin lebende Tänzer/innen und Choreografinnen/ Choreografen, die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben, über eine abgeschlossene Tanzausbildung verfügen und/oder zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Choreografinnen/Choreografen müssen zudem mindestens eine eigene Choreografie/Produktion zur Aufführung gebracht haben.
Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben im Bereich des zeitgenössischen Tanzes, die der künstlerischen Entwicklung dienen. Das können z.B. Recherchevorhaben oder In- und Auslandsaufenthalte zu Weiterbildungs-zwecken sein. Bewerbungsschluss ist der 5. März 2015.
Weitere Informationen:
http://www.berlin.de/sen/kultur/aktuelles/pressemitteilungen/2014/pressemitteilung.232424.php
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