Sonntag, 30. November 2014

Arthur Boskamp-Stiftung: Ausschreibung zweier Förderpreise 2015/16

Die Arthur Boskamp-Stiftung schreibt für den Zeitraum 2015/2016 zwei Förderpreise aus. Einreichungen sollten sich mit dieser widersprüchlichen Situation, den problematischen Verwicklungen und Vorraussetzungen künstlerischer Produktion auseinandersetzen, ohne sich der Illusion hinzugeben, daraus einfach aussteigen zu können. In Versuchen, die die Verwicklungen, impliziten Vorannahmen und Motivationen der eigenen Praxis mitreflektieren und problematisieren, könnte noch das größte Potential zu Veränderung zu finden sein.
Mit dem Förderpreis sind wenn gewünscht die Förderpreis-Publikation (die als Teil des Projektes und nicht nur als Dokumentation begriffen werden sollte) und begleitende oder Abschlusspräsentationen (Ausstellung, Veranstaltung o.a.) im M.1 verbunden. Angenommene Projekte erhalten 2015 2000€ und 2016 nochmal 1000€ Förderpreisgeld sowie 2000€ für Produktionskosten (für Präsentationen, Material, Recherchereisen, Gästehonorare o.a.) – für Gruppen wird diese Summe nochmal um 1000€ aufgestockt. Zusätzlich zum Förderpreis können die stiftungseigene möblierte Wohnung und ein Atelier für drei Monate kostenlos genutzt werden.
Die künstlerische Unabhängigkeit der Preisträger_innen wird garantiert.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury bestehend aus: Sebastian Stein (Künstlerischer Leiter 2015/2016 Arthur Boskamp-Stiftung), Ulrike Boskamp (Vorstand Arthur Boskamp-Stiftung), Ulrike Kremeier (Direktorin Kunstmuseum Dieselkraftwerk Cottbus) und Stephan Dillemuth (Akademie der bildenden Künste München).
Bewerber_innen für den Förderpreis der Arthur Boskamp-Stiftung müssen die nachstehend aufgeführten Kriterien erfüllen:
  • Bewerber_innen müssen in Norddeutschland (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen) geboren oder wohnhaft sein oder ihren Hochschulabschluss in dieser Region erworben haben.
  • Der Studienabschluss der Bewerber_innen darf nicht länger als 8 Jahre zurückliegen.
  • Bewerber_innen ohne Hochschulabschluss sollten ihre Bewerbung vorab mit der künstlerischen Leitung der Arthur Boskamp-Stiftung besprechen.
Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2015.

Weitere Informationen: http://www.arthurboskamp-stiftung.de/?page_id=27

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