Dienstag, 10. Dezember 2013

Kulturstiftung des Bundes: Offene Förderung ohne Eingrenzungen bei Sparten und Themen

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie in der Offenen Förderung die Mindestantragssumme von 50.000 Euro sowie eine gesicherte Kofinanzierung von 20 Prozent der Gesamtkosten. Der Einsendeschluss für die 25. Jurysitzung ist der 31. Januar 2014.

Mehr Informationen: http://www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/foerderung/offen/

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