Donnerstag, 12. Dezember 2013

Berlin: Online-Bewerbung für Basisförderung und zweijährige Spielstättenförderung für die Jahre 2015/2016 möglich

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle Angelegen-heiten gibt bekannt, dass sich privatrechtlich organisierte Theater und Theater-/Tanzgruppen bis zum 31. Januar 2014 (Ausschlussfrist) um eine Basis- bzw. eine Spielstättenförderung für einen Zeitraum von 2 Jahren (2015/2016) bewerben können.
Im Rahmen der Basisförderung können Theater bzw. Theater-/Tanzgruppen Projektkostenzuschüsse (zeitlich begrenzte Inszenierungsvorhaben bis zum Tag der Premiere) sowie ggf. Betriebszuschüsse für die eigene Spielstätte beantragen; Aufwendungen im Zusammenhang mit den Vorstellungen können in der Regel nicht finanziert werden.
Im Rahmen der 2-jährigen Spielstättenförderung können
a) investive Zuschüsse zu Ausbau, Erhaltung und Ausstattung von Auftritts- und/oder Produktionsorten und/oder
b) Betriebszuschüsse für solche Einrichtungen beantragt werden.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.
Weitere Informationen: http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/archiv/20131203.1030.392370.html

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