Mittwoch, 11. Dezember 2013

Kreatives Europa: Europäische Kooperationsprojekte - Europäische Netzwerkförderung - Europäische Plattformen

Im Auftrag der Europäischen Kommission hat die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) die Antragsunterlagen für die erste Bewerbungsrunde im neuen Programm KREATIVES EUROPA veröffentlicht. Antragsteller können im Teilprogramm KULTUR finanzielle Unterstützung für kleine und große Kooperationsprojekte, für Europäische Netzwerke, Europäische Plattformen und für belletristische Übersetzungsprojekte beantragen:
 
Europäische Kooperationsprojekte sollen dazu beitragen, die europäische Kultur- und Kreativbranche international handlungsfähiger zu machen, die internationale Mobilität von Akteuren aus der Branche zu fördern, die grenzüberschreitende Verbreitung kultureller Werke zu unterstützen, neue Publikumsschichten anzusprechen und Innovationen im Kulturbereich zu erproben. Bei den kleinen Kooperationsprojekten ist eine Zusammenarbeit von mindestens 3 Partnern aus den Teilnehmerländern und bei den großen Kooperationsprojekten eine Zusammenarbeit zwischen mindestens 6 Partnern erforderlich. Die Zuschüsse bei den kleinen Kooperationsprojekten können maximal 200.000 Euro (max. 60% der förderfähigen Kosten) und bei den großen Kooperationen bis zu 2 Mio. Euro (max. 50% der förderfähigen Kosten) betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt für beide Förderbereiche 48 Monate. Nächste Einreichfrist ist am 5. März 2014.
Weitere Informationen:
 
Im Rahmen der Europäischen Netzwerkförderung werden Zusammenschlüsse von Organisationen unterstützt, die den Kultur- und Kreativsektor vertreten und darauf abzielen, die Vernetzung und die Kapazitäten des Sektors transnational und international zu stärken, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern. Im Bereich der Netzwerkförderung gibt es in der gesamten Programmlaufzeit zwei Ausschreibungen, einmal mit der Einreichung im März 2014 für eine dreijährige Partnerschaftsrahmenvereinbarung sowie im Oktober 2016 für eine vierjährige Partnerschaftsrahmenvereinbarung. Für eine finanzielle Unterstützung bis zu maximal 250.000 Euro pro Förderjahr (max. 80% der förderfähigen Kosten) können sich Netzwerke bewerben, die mindestens 15 Netzwerkmitglieder in 10 verschiedenen Teilnehmerländern und davon in mindestens 5 EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz (sofern alle Verhandlungen abgeschlossen sind) oder aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes vorweisen können. Nächste Einreichfrist ist am 19. März 2014.
Weitere Informationen:
 
In dem neu hinzugekommen Förderbereich Europäische Plattformen sollen Kultur- und Kreativorganisationen gefördert werden, die die Entwicklung junger Talente und die transnationale Mobilität von Kultur- und Kreativakteuren sowie die Verbreitung von Werken fördern, um den Kultur- und Kreativsektor umfassend zu beeinflussen und eine dauerhafte Wirkung zu erzielen. In der gesamten Programmlaufzeit sind drei Ausschreibungen geplant mit den Einreichfristen im März 2014 für eine dreijährige Projektlaufzeit, im Februar 2015 für eine zweijährige Laufzeit und im Oktober 2016 für vierjährige Projektvorhaben. Antragsberechtigt sind Organisationen, die mindestens 10 Partnerorganisationen in 10 verschiedenen Teilnehmerländern und davon in mindestens 5 EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz (sofern alle Verhandlungen abgeschlossen sind) oder aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes vorweisen können. Die Mitglieder der Plattform müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits die in dem Antrag dargelegten Kriterien erfüllen, u.a. in den vorhergehenden zwölf Monaten mindestens 30% Nachwuchskünstler präsentiert haben. Die Fördersumme in diesem Förderbereich beträgt jährlich bis zu 500.000 Euro (max. 80% der förderfähigen Projektkosten). Nächste Einreichfrist ist am 19. März 2014.
Weitere Informationen:
Im Teilprogramm KULTUR werden weiterhin Übersetzungen von belletristischer Literatur unterstützt, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Europäischen Union und in den Nachbarländern fördern sowie die länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke und den Zugang zu diesen unter Erschließung neuer Publikumsschichten verbessern. Für Übersetzungsprojekte können Verlagshäuser zukünftig entweder jährlich einen Antrag für eine zweijährige Förderung bis zu maximal 100.000 Euro (max. 50% der förderfähigen Kosten) pro Übersetzungsprojekt (zwischen 3 und 10 Werken pro Projekt) stellen oder im Rahmen einer dreijährigen oder einer vierjährigen Partnerschaftsrahmenvereinbarung (zwischen 5 und 10 Werken pro Jahr) eine finanzielle Unterstützung von maximal 100.000 Euro pro Jahr (max. 50% der jährlichen förderfähigen Kosten) beantragen. Für die Partnerschaftsrahmenvereinbarung gibt es für die gesamte Programmlaufzeit zwei Ausschreibungen mit einer Einreichfrist im März 2014 und im Februar 2017. Nächste Einreichfrist ist am 12. März 2014.
Weitere Informationen:
Antragsberechtigt sind in allen Förderbereichen ausschließlich private und öffentliche Einrichtungen (keine Einzelpersonen), die im kulturellen und kreativen Bereich tätig sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre bestehen. Die Antragstellung erfolgt für alle Maßnahmen zentral in Brüssel bei der EACEA. Weitere Informationen zu den Zielen und Auswahlkriterien einzelner Maßnahmen im Teilprogramm KULTUR entnehmen Sie bitte den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen, die in Kürze auch auf deutsch erscheinen sollen.
Weitere Informationen: www.ccp-deutschland.de

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