Dienstag, 21. Mai 2013

Aktion 'Kultur gut stärken': Künstlerschutzgebiet ausgerufen - Politkunst Künstlerin Heidemarie Rothe


 

Künstlerschutzgebiet ausgerufen - Politkunst der Künstlerin Heidemarie Rothe
Aktion ‘Kultur gut stärken’ des Deutschen Kulturrats zum 21.05.2013
Als symbolische Aktion ruft die Künstlerin Heidemarie Rothe im Rahmen der Aktion ‘Kultur gut stärken’ des Deutschen Kulturrats als erstes Künstlerschutzgebiet in Deutschland das Ateliergelände ihres Ateliers in Lehnstedt aus.
Politiker, die ihre Aufgabe als Volksvertreter ernst nehmen, sind in der Pflicht, die Kultur als das Rückgrat einer Gesellschaft durch Steuergelder mitzufinanzieren. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass nur 25 % aller Künstler von ihren Einnahmen leben können. Freischaffende als Maler, Bildhauer, Schriftsteller, Tänzer, Sänger, Schauspieler haben im Jahr durchschnittlich rund 900 Euro oder weniger als monatlichen Verdienst zur Verfügung. Die in Deutschland eingeführte Künstlersozialkasse, die den Künstlern eine Kranken- und Rentenversicherung zu vergünstigten Konditionen bietet, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus wird Künstlern in Deutschland das Überleben eher schwer gemacht, es gibt keine Übergangsgelder, die Wirtschaft stellt mit Preisen, Stipendien und einigen Jobs wenig an Arbeits- und Kooperationsmöglichkeiten für Künstler zur Verfügung und der Staat mit seinen Strukturen ist finanziell immer mehr auf dem Rückzug. Seit Jahren steht Kultur auf der Streichliste der finanziellen Mittel.
Die Aktion des Deutschen Kulturrats ‘Kultur gut stärken’ am 21.05.2013 gibt einen guten Anlass. ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die lebenden Künstler einen guten Teil der deutschen Kultur in ihrer Vielfalt und Kreativität darstellen. Diese Vielfalt und Kreativität auch weiterhin zu erhalten, bedeutet, Künstler zu schützen und zu fördern.
Es ist mittlerweile schon lange Zeit, über die Formen der Förderung von Künstlern neu nachzudenken, deshalb hier ein paar Denkanstösse:
Künstlerschutzgebiete
Die Einführung von Künstlerschutzgebieten mit bevorzugter Ansiedlung von Künstlern über Ermässigungen beim Landkauf soll eingeführt werden. Die Bereitstellung von Gästehäusern in diesen Künstlerschutzgebieten soll umgesetzt werden, um Künstlern bei Wohn- und Arbeitsaufenthalten eine preisgünstigere Alternative zu bieten. Eine Ansiedlung dieser Künstlerschutzgebiete in der Nähe von oder als Teil von Städten oder Tourismusgebieten ist durchaus sinnvoll, da über diesen Weg mehr Kunst und Kultur den Menschen nahegebracht wird. Die Vergünstigungen in den Künstlerschutzgebieten sollen an den Status als hauptberuflicher Künstler gekoppelt sein, nachweisbar über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, und eventuell auch an Einkommensnachweise.
Mobilität
Zur Unterstützung der Mobilität von Künstlern ist die Einführung eines Künstlertickets bei Bus und Bahn denkbar. Darüber hinaus sollen bildende Künstler in staatlichen Museen freien Eintritt erhalten, da die Beschäftigung mit Kunstwerken für die Künstler berufsbedingt geschieht.
Entgeldsicherung
Eine gesetzliche Regelung zur Entgeldsicherung im Sinne eines Ausstellungshonorars schaffen, die auch bildende Künstler bei Ausstellungen ihrer Kunstwerke endlich gleichstellt mit Autoren bei Lesungen und Musikern bei Gigs, die für ihre kreativen Leistungen bezahlt werden. Nur auf diese Weise scheint bei Ausstellungsveranstaltern durchsetzbar, dass bildende Künstler als Freiberufler nicht ausschliesslich von Luft und Liebe leben.
Grundsicherung
Eine Grundsicherung für Künstler, die nur übergangsweise in Anspruch genommen wird, ist dringend notwendig. Die allgemeine Grundsicherung im Rahmen des Arbeitslosengelds kollidiert häufig mit den Statuten der Künstlersozialversicherung.

 

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