Freitag, 31. Mai 2013

Ablehnung der Europäischen Krankenversicherungskarte: Kommission will Auskunft von Spanien

Krankenhäuser in Spanien lehnen immer häufiger die Behandlung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) ab. Die Kommission geht Beschwerden von Reisenden vor allem in touristischen Regionen Spaniens nach. Statt der EVKV werden von den Touristen häufig eine Reiseversicherung und Kreditkartenangaben verlangt. Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung sind in Spanien in der Regel kostenlos, und die EKVK verleiht ihrem Inhaber Anspruch auf die gleiche Behandlung, die spanische Staatsangehörige erhalten. In mehreren Fällen erhielten EU-Bürgerinnen und -Bürger jedoch die falsche Auskunft, dass ihre EKVK nicht gültig sei, wenn sie eine Reiseversicherung abgeschlossen hätten. Andere Patienten dachten, sie seien auf der Grundlage ihrer EKVK behandelt worden, fanden jedoch später heraus, dass die Behandlung ihrer Reiseversicherung in Rechnung gestellt worden war. Die Europäische Kommission steht seit 2010 zu diesem Thema in Kontakt mit den spanischen Behörden. Diese haben der Kommission Maßnahmen zur Beseitigung des Problems angezeigt. Bei der Kommission gehen jedoch weiterhin Beschwerden über die Nichtanerkennung der EKVK durch Krankenhäuser in Spanien ein. Das Auskunftsersuchen der Kommission ergeht in Form eines Aufforderungsschreibens (erste Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens). Spanien muss binnen zwei Monaten antworten.

Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-474_de.htm

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