Freitag, 29. März 2013

Nordrhein Westfalen: Ferdinand Trimborn - Förderpreis

Mit dem Ferdinand Trimborn - Förderpreis NRW wird ein junger Musiker oder eine junge Musikerin mit Stammwohnsitz in NRW für eine herausragende Solistenleistung gewürdigt. Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der Endausscheidung müssen am Stichtag das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Stichtag ist der Einsendeschluss für die Bewerbungen zum Wettbewerb. Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der Endausscheidung dürfen am Stichtag weder professionelle Musikerinnen bzw. Musiker sein noch sich in musikalischer Berufsausbildung befinden. Musikalische Berufsausbildung in diesem Sinne ist ein Vollstudium im Bereich Musik an einer Hochschule.
Der Bewerbungsschluss wurde auf den 16. Mai 2013 festgelegt.
 
Weitere Informationen:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen