Auf dem Gelände der Löberfeld-Kaserne Erfurt entsteht derzeit ein Ensemble dreier Neubauten auf Grundlage der Stationierungsentscheidung des Bundesministers der Verteidigung vom 26.10.2011. Im Zuge dessen hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung den Neubau eines Dienstgebäudes für das Logistikkommando der Bundeswehr, den Neubau eines Dienstgebäudes des Karrierecenter der Bundeswehr mit einem Assessmentcenter und den Neubaueines Unterkunftsgebäudes in Auftrag gegeben. Die Baumaßnahme befindet sich derzeit in der Ausführung. Der Baubeginn für die Arbeiten in den Außenanlagen war im Februar 2015, die Bauarbeiten der Gebäude erfolgen ab September 2015. Die Fertigstellung der Maßnahme ist im November des Jahres 2017 avisiert.
Forderungen an den Künstler:
Das Kunstwerk soll ein eigenständiger Beitrag zur Bauaufgabe sein, das einen Bezug zur Landschaftsarchitektur herstellt, die Integration in die Umgebung beachtet sowie durch künstlerische Qualität und Aussagekraft beeindruckt. Die Kunst am Bau soll sich hierbei auf das Baugrundstück beziehen und sich im Kontext des Ensembles befinden. Der Beitrag soll unter dem Thema „SCHUTZ" stehen. Der Begriff des Schützens kann hierbei durch die Begriffe: „Begleiten, Behüten oder Bewahren" ergänzt oder ersetzt werden. Teilnahmeberechtigt ist jeder freischaffende Künstler, der als natürliche und juristische Person zum Zeitpunkt der Auslobung einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten der 1. Phase ist der 18.12.2015 (bei pers. Abgabe gilt das Datum des Eingangsvermerkes des TLBV, NICHT Poststempel).
Das Kunstwerk soll ein eigenständiger Beitrag zur Bauaufgabe sein, das einen Bezug zur Landschaftsarchitektur herstellt, die Integration in die Umgebung beachtet sowie durch künstlerische Qualität und Aussagekraft beeindruckt. Die Kunst am Bau soll sich hierbei auf das Baugrundstück beziehen und sich im Kontext des Ensembles befinden. Der Beitrag soll unter dem Thema „SCHUTZ" stehen. Der Begriff des Schützens kann hierbei durch die Begriffe: „Begleiten, Behüten oder Bewahren" ergänzt oder ersetzt werden. Teilnahmeberechtigt ist jeder freischaffende Künstler, der als natürliche und juristische Person zum Zeitpunkt der Auslobung einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten der 1. Phase ist der 18.12.2015 (bei pers. Abgabe gilt das Datum des Eingangsvermerkes des TLBV, NICHT Poststempel).
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