Dienstag, 22. September 2015

Berlin: Katalogförderung im Bereich Bildende Kunst 2016

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt – vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel – auch im Jahr 2016 zur Förderung Berliner bildender Künstlerinnen und Künstler Zuschüsse zur Herstellung eines ersten Einzelkataloges. Künstlerinnen und Künstler, deren letzter geförderter Katalog länger als 5 Jahre zurückliegt, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Bei der Produktion eines Kataloges ist es wünschenswert, dass dieser der Öffentlichkeit in einer geeigneten Form präsentiert wird.
Ein Katalog kann mit maximal 8.000,- Euro bezuschusst werden.
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragstellerinnen/Antragsteller ihren
1. Wohnsitz in Berlin haben und die Realisierung des Kataloges zwischen Februar und Dezember 2016 erfolgt. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.
Bewerbungsschluss ist der 04. November 2015.

Weitere Informationen:
http://www.berlin.de/sen/kultur/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.365779.php

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