Mittwoch, 19. August 2015

Land Brandenburg: Brandenburgische Kunst-Förderpreise und Auslandstipendien („InterStip“) 2016

Brandenburgische Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Musik sowie Darstellende Kunst können sich ab sofort für das Jahr 2016 um die „Brandenburgischen Kunst-Förderpreise“ sowie um Auslandstipendien („InterStip“) beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bewerben. Darüber hinaus werden an nationale und internationale Bewerberinnen und Bewerber bis zu 18 Aufenthaltsstipendien im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf vergeben. Für die Stipendienförderung stehen insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung.
Die „Brandenburgischen Kunst-Förderpreise“ (BKF) sind als Arbeitsstipendien angelegt und sollen Kün­st­lerinnen und Künstlern mit Wohnsitz oder Schaffensschwerpunkt in Brandenburg die Möglichkeit geben, sich auf ein konkretes künstlerisches Projekt zu konzentrieren. Zur Bewerbung um den Förderpreis ist daher ein Konzept für das Projekt einzureichen. Die Förderpreise für Literatur, Dramatik und Übersetzung sind mit monatlich 830 Euro ausgestattet und werden für einen Zeitraum zwischen einem und vier Monaten vergeben, die Förderpreise für alle anderen Künste sind einmalig mit 2.200 Euro dotiert. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Februar 2016 in Potsdam statt.
Das „InterStip“ soll brandenburgischen Künstlerinnen und Künstlern in Form einer Beihilfe die Möglichkeit geben, im Ausland ein ganz konkretes Projekt auf Einladung und in Kooperation mit einer Kunst- oder Kultureinrichtung umzusetzen. Es enthält eine monatliche Barleistung von je 1.000 Euro sowie einen einmaligen Reise- und Sachkostenzuschuss von 1.500 Euro. Das InterStip wird für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten gewährt.
Das Aufenthaltsstipendium im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf wird ohne Herkunftsbeschränkung an brandenburgische, nationale und internationale Künstler vergeben und ist neben der freien Unterkunft und Verpflegung auf Schloss Wiepersdorf mit einer monatlichen Barleistung von 820 Euro und einem einmaligen Sachkostenzuschuss verbunden. Die Aufenthaltsstipendien werden für einen Zeitraum zwischen zwei und vier Monaten vergeben.
Bewerbungsschluss für die „Brandenburgischen Kunst-Förderpreise“ und Stipendien ist der 28. September 2015.

Weitere Informationen:
http://www.mwfk.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.412968.de

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