Montag, 24. August 2015

Hamburger Mindestlohn wird auf 8,67 Euro erhöht

Das Hamburger Landesmindestlohngesetz verpflichtet die Freie und Hansestadt Hamburg, den neuen Mindestlohn von 8,67 Euro brutto pro Stunde in allen städtischen Unternehmen umzusetzen. Darüber hinaus müssen sich Unternehmen, die sich um Zuwendungen oder in Vergabeverfahren bewerben, verpflichten, ebenfalls den neuen Mindestlohn zu zahlen. Mit dem Hamburgischen Mindestlohngesetz gehörte Hamburg 2013 zu den Vorreitern bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland. Am 1. Januar 2015 hat der Bund mit dem bundesweiten Mindestlohngesetz den flächendeckenden Mindestlohn eingeführt. Der Senat hat mit der Erhöhung des Hamburger Mindestlohns einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, das Hamburgische Mindestlohngesetz zum 1. Januar 2017 aufzuheben. Es gelten dann nur noch die bundesrechtlichen Regelungen zum Mindestlohn. Über den Gesetzentwurf muss noch die Bürgerschaft entscheiden.
 
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