Mittwoch, 7. März 2018

Urteil des EUGH - Keine Paralleljustiz für Investoren zwischen EU-Staaten

"Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsklausel ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar", so das Urteil vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg von gestern. Diese Entscheidung bedeutet, dass eine Paralleljustiz für Investoren in der Europäischen Union illegal ist. Die Konsequenzen für bereits abgeschlossene als auch für noch schwebende Handelsvereinbarungen liegen auf der Hand. Die Entscheidung stärkt die demokratischen Institutionen der europäischen Länder und der Union.

Weitere Informationen:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026de.pdf

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