Freitag, 30. März 2018

Goethe-Institut - Ausschreibung Förderung durch Koproduktionsfonds

Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. 
Gefördert werden Koproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. 
Aus der gemeinsamen Bewerbung, die vom ausländischen Partner vorgelegt wird (Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im Ausland), muss klar hervorgehen, dass bereits gute Arbeitskontakte zwischen den Partnern bestehen und ein echtes beidseitiges Interesse an der gemeinsamen, dialogorientierten Produktion vorliegt. Für die Antrags- und Projektentwicklung empfiehlt die Zentrale des Goethe-Instituts mit den örtlichen Goethe-Instituten in Kontakt zu treten. Die neue Bewerbungsphase für den Internationalen Koproduktionsfonds hat angefangen. Bewerbungsschluss ist der 30.04.2018 um 23:59 Uhr (CET).

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