Mittwoch, 29. November 2017

Baden-Württemberg - Ausschreibung Jazzförderung 2018

Die baden-württembergische Jazzförderung geht in eine neue Runde: Das Land fördert professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker bei ihren Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Dafür stellt das Land insgesamt 345.000 Euro bereit. Die Förderlinie unterstützt die Jazzszene in Baden-Württemberg. Die Jazzmusikerinnen und -musiker erhalten die Möglichkeit, national und international Erfahrung zu sammeln und die Jazzszene Baden-Württembergs außerhalb des Landes bekannt zu machen. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und So-listen ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung.
Auftrittsförderung
Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung.
Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeit-raum vom 1. März bis 31. August 2018 stattfinden. Die Förderung pro Musikerin und Musiker ist gestaffelt und beginnt bei 200 Euro für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg. Für Konzerte im europäischen Ausland sind 400 Euro und international 800 Euro vorgesehen. Die maximale Förderung pro Ensemble und Projekt beträgt in Deutschland und außerhalb von Baden-Württemberg 2000 Euro, im europäischen Ausland 4000 Euro und international 8000 Euro. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung. Anträge sind bis zum 15. Januar 2018 an den Jazzverband zu stellen.
Förderung von Jazzfestivals
Hier gibt es die Möglichkeit eine Festival-Förderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro je Festival zu beantragen, sofern Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Anträge können bis zum 15. Januar 2018 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.

Weitere Infos:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen