Das Jahr 2017 stellt ein Übergangsjahr dar. Hier gilt folgendes:
Meldungen auf Papier für das Nutzungsjahr 2016 können vorgenommen werden bis zum
Meldungen auf Papier für das Nutzungsjahr 2016 können vorgenommen werden bis zum
30. Juni 2017.
Wegen der Verkürzung der Meldefristen akzeptiert die Bild-Kunst einmalig für das Nutzungsjahr 2016 Onlinemeldungen bis zum
31. Juli 2017.
Bei Papiermeldungen ist maßgeblich der Posteingang in der Geschäftsstelle, der Poststempel ist nicht fristwahrend.
Wegen der Verkürzung der Meldefristen akzeptiert die Bild-Kunst einmalig für das Nutzungsjahr 2016 Onlinemeldungen bis zum
31. Juli 2017.
Bei Papiermeldungen ist maßgeblich der Posteingang in der Geschäftsstelle, der Poststempel ist nicht fristwahrend.
Bitte beachten Sie auch:
Der ehemalige Verteilungsplan 7 – Meldungen von Webseiten – ist rückwirkend für 2016 außer Kraft gesetzt worden. Ein neuer Verteilungsplan für Privatkopien aus digitalen Quellen (Bild/ Kunst) wird derzeit erarbeitet.
Sie können deshalb momentan keine Website-Nutzungen melden!
Sobald ein neuer Verteilungsplan und die entsprechenden Meldeverfahren in Kraft gesetzt sind, erhalten Sie die Gelegenheit, auch das Nutzungsjahr 2016 nach diesen neuen Regelungen zu melden.
Der ehemalige Verteilungsplan 7 – Meldungen von Webseiten – ist rückwirkend für 2016 außer Kraft gesetzt worden. Ein neuer Verteilungsplan für Privatkopien aus digitalen Quellen (Bild/ Kunst) wird derzeit erarbeitet.
Sie können deshalb momentan keine Website-Nutzungen melden!
Sobald ein neuer Verteilungsplan und die entsprechenden Meldeverfahren in Kraft gesetzt sind, erhalten Sie die Gelegenheit, auch das Nutzungsjahr 2016 nach diesen neuen Regelungen zu melden.
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