Der Europäische Gerichtshof hat in erster Instanz die Klage von 26 chinesischen und europäischen Photovoltaik-Unternehmen gegen die 2013 verhängten Anti-Dumping-Abgaben auf chinesische Photovoltaikmodule und Solarzellen abgewiesen, d. h. die erhobenen Strafzölle bis zu 65 % auf einzelne Produkte sind rechtens und keineswegs in unangemessener Weise überzogen.
Weitere Informationen:
http://www.sonnewindwaerme.de/photovoltaik/europaeischer-gerichtshof-bestaetigt-strafzoelle
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen