Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin - Bildende Kunst, Literatur, Tanz: Paris
- 1 Stipendium à 6 Monate – Mai bis Ende Oktober 2017
- 1 Stipendium à 6 Monate – November 2017 bis Ende April 2018
Voraussetzungen
- Die Künstlerinnen und Künstler sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
- Die Bewerberinnen und Bewerber leben und arbeiten in Berlin.
- Die Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
- Künstlerinnen und Künstler außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
- Ehemalige Kulturaustauschstipendiaten, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete, können sich erneut bewerben.
Das Stipendium beträgt monatlich 2.500 € pauschal und mietfreie Nutzung der Ateliers/Atelierwohnungen im Ausland.
Während des Auslandsaufenthaltes betreuen die Partnerinstitute die Berliner Künstlerinnen und Künstler und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Auch die Goethe-Institute stehen als Kontakt zur Verfügung. Die von den Partnerinstituten organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstlerinnen und Künstlern Gelegenheit, ihre Arbeit vor internationalem Publikum zu präsentieren.
Bewerbungsfristende: 22. September 2016 um 18:00 Uhr
Weitere Informationen:
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