Freitag, 1. Juli 2016

Europäischer Gerichtshof - Urteil zur spanischen Umsetzung der Privatkopievergütung

Die Privatkopievergütung wird in Europa unterschiedlich administriert. Üblich ist eine Abgabe auf Geräte und Speichermedien, mit denen der Verbraucher Kopien anfertigen kann. Nach einem anderen Ansatz, der in Spanien, Finnland, Estland und Norwegen umgesetzt wurde, werden die Vergütungen aus dem Staatshaushalt bezahlt. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil vom 9. Juni 2016 zum Fall EGEDA C-470/14 nun die Anforderungen an ein solches staatliches Finanzierungsmodell spezifiziert. Die in Spanien seit 2012 geltende Staatsvergütung ist für unwirksam erklärt worden. Der Grund für die Unwirksamkeit ist allerdings nicht der Rückgang der Einnahmen der Verwertungsgesellschaften von 120 Mio € auf 5 Mio € jährlich, sondern dass juristische Personen die Vergütung bezahlen, ohne dass sie diese direkt oder indirekt an natürliche Personen weiterreichen oder umlegen können.

Weitere Informationen:
http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/news/detailansicht/article/urteil-des-eugh-egeda.html

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