Die Europäische Kommission hat per Beschluss festgestellt, dass Luxemburg der Fiat-Tochter Finance and Trade und die Niederlande der Kaffeerösterei Starbucks selektive Steuervergünstigungen gewährt haben. Nach eingehenden Untersuchungen, die im Juni 2014 eingeleitet wurden, ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass Luxemburg der Finanzierungsgesellschaft von Fiat und die Niederlande der Kaffeerösterei der Starbucks-Gruppe selektive Steuervorteile gewährt haben. In beiden Fällen wurde der Steuerbetrag, den das Unternehmen entrichten musste, durch einen von der betreffenden nationalen Steuerbehörde erteilten Steuervorbescheid künstlich verringert. Die Kommission hat daher angeordnet, dass Luxemburg und die Niederlande die von Fiat bzw. Starbucks nicht entrichtete Steuer einfordern müssen, um die von den beiden Gruppen in Anspruch genommenen unfairen Wettbewerbsvorteile zu beseitigen und die Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, wiederherzustellen. Jedes der beiden Unternehmen muss 20 – 30 Mio. Euro nachzahlen. Außerdem kommen sie nun nicht mehr in den Genuss der Steuervorteile, die sie aufgrund der Steuervorbescheide erhielten. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zählt zu den wichtigsten Prioritäten dieser Kommission.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13702_de.htm
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