Dienstag, 13. Oktober 2015

Bremer Förderpreis für Bildende Kunst 2015

Der Senator für Kultur vergibt alljährlich den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben. Er ist mit € 5500.- dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von € 3000.- . Eine Vorschlagskommission aus regionalen Kunstsachverständigen wählt aus den Bewerbungen Künstlerpositionen für eine Ausstellung in der Städtischen Galerie Bremen aus. Eine überregional besetzte Jury bestimmt daraus die Preisträgerin bzw. den Preisträger.
Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler zwischen dem 26. und dem 40. Lebensjahr mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen und seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die keinen Abschluß einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen können, müssen eine 3-jährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritik in öffentlichen Medien belegen.
Deadline: 15.11.2015
 
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