Zur Beantwortung von Fragen rund um den Mindestlohn hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Mindestlohn-Hotline eingerichtet. Die Mindestlohn-Hotline ist allgemeine Anlaufstelle für alle Fragen zu den Mindestlöhnen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und beantwortet Anfragen, die telefonisch oder schriftlich an sie herangetragen werden. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die Zentrale Auskunft des Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM) ist für die Beantwortung von Fragen zu dem im MiLoG, AEntG und AÜG enthaltenen Nebenpflichten, wie Mitwirkungs-, Melde-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Bereitstellungspflichten zuständig. Rechtliche Interpretationen oder Beratungen zählen dabei ausdrücklich nicht zu den Aufgaben des IWM.
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