Das Europäische Parlament und die Minister der EU-Mitgliedstaaten haben sich heute (Dienstag) auf einen Kompromiss zum Telekommunikations-Binnenmarkt geeinigt. Damit sollen die Roaming-Gebühren am 15. Juni 2017 fallen und Mobilfunknutzer bei Reisen innerhalb der EU denselben Preis zahlen wie zu Hause. Außerdem werden erstmals strenge Vorschriften für Netzneutralität im EU-Recht verankert, die allen EU-Bürgerinnen und Bürger einen diskriminierungsfreien Zugang zu Internetinhalten garantieren. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch eine ehrgeizige Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften im Jahr 2016, unter anderen sollen in Zukunft die Funkfrequenzen auf EU-Ebene effektiver abgestimmt werden. Damit die Roaming-Gebühren wegfallen können, muss eine Reihe technischer Voraussetzungen erfüllt sein. Die EU wird die notwendigen Vorbereitungen treffen. Die Kommission setzt alles daran, um diese Voraussetzungen zu schaffen und sicherzustellen, dass der Wegfall der Roaming-Gebühren ab dem ersten Tag wirksam wird. Schon von April 2016 an wird Roaming günstiger: Die Betreiber können auf die national geltenden Tarife nur noch geringe zusätzliche Gebühren erheben, diese betragen (ohne Mehrwertsteuer): 0,05 Euro pro Minute eines Anrufs, 0,02 Euro für jede gesendete SMS und 0,05 Euro pro Daten-MB. Mit den neuen Regeln zur Netzneutralität erhalten Nutzer freien Zugang zu den Inhalten ihrer Wahl, sie werden nicht mehr ungerechterweise blockiert oder ihre Geschwindigkeit gedrosselt; ein bevorzugter Zugang gegen Bezahlung wird verboten.
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